Fachbetrieb nach WHG
Das Wasserhaushaltsgesetz fordert für bestimmte Tätigkeiten die Zulassung als Fachbetrieb nach WHG. Der Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ist dafür verantwortlich, dass nur Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden, die diese Zulassung besitzen. Die Quintec GmbH ist zertifizierter Fachbetrieb nach WHG (ehemals Fachbetrieb nach §19 WHG). Unser WHG Beauftragter wird regelmäßig weitergebildet und ist mit den aktuellen Anforderungen und Richtlinien vertraut.
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